Störmeldung
"Dritter Weg"



Liebe Mitglieder der MAVen im Bistum Magdeburg,

wir stellen Euch hiermit die "Störmeldung Dritter Weg" zur Verfügung. Sie wurde erarbeitet und beschlossen durch die Regionalsitzung der DiAG-MAVen der Ost-Bistümer. Wenn Ihr es als erforderlich anseht, füllt sie aus – und sendet sie an uns, die DiAG-MAV des Bistums Magdeburg:
diag-mav[at]bistum-magdeburg.de

Was ist der Dritte Weg?

Dazu schreibt die Deutsche Bischofskonferenz:
Weil die weltlichen Instrumentarien zur Regelung der Arbeitsvertrags-bedingungen (Tarifvertrag, Streik und Aussperrung) mit dem Leitbild der christlichen Dienstgemeinschaft unvereinbar sind, hat die Katholische Kirche in Deutschland für sich und ihre Einrichtungen ein eigenes System zur Aushandlung von Arbeitsvertragsbedingungen geschaffen, den sogenannten Dritten Weg. Danach werden die Arbeitsbedingungen nicht durch Tarifverträge, sondern durch paritätisch besetzte arbeitsrechtliche Kommissionen festgelegt.

Die Grundlagen des Dritten Wegs sind das partnerschaftliche Miteinander von Arbeitnehmern und von Arbeitgebern, die gleichberechtigte und gleichgewichtige Interessenvertretung in den arbeitsrechtlichen Kommissionen, die faire Konfliktlösung ohne Arbeitskampf und das Prinzip der Lohngerechtigkeit. [...]

"Der Dritte Weg" ist u.a. gekennzeichnet von den folgenden Kriterien wie ...

  • dem Grundsatz der Parität, also ein Kräftegleichgewicht zwischen Mitarbeiter- und den Arbeitgebervertretern in der Kommission KODA Nord-Ost,
  • dem Konsensprinzip bei der Beschlussfassung, in dem Ergebnisse einer Kommission einer besonderen qualifizierten Mehrheit bedürfen,
  • der Legitimation der Mitarbeitervertreter, die durch Wahl in Form von Urwahlen oder mittelbar durch Wahl der Mitarbeitervertretungen erfolgt,
  • einem verbindlichen Vermittlungsverfahren als Äquivalent für Streik und Aussperrung,
  • eine verbindliche Geltung der Ergebnisse für alle Arbeitsverhältnisse,
  • sowie der Unkündbarkeit kirchlicher Arbeitsrechtsregelungen durch eine Seite (im Gegensatz zu dem herkömmlichen Tarifvertragssystem).

Eine "Störmeldung" findet somit Anwendung, wenn dieser "Dritte Weg" verlassen wird:

  • Dienstgeber legt ohne Beteiligung der MAV Arbeitsbedingungen fest (AVR, DVO)
  • Dienstgeber bestimmt ohne Beteiligung der MAV über Urlaubsregelungen, Arbeitszeit, Vergütung (alles sind Verstöße gegen die MAVO, explizit gegen §36 (1))
  • Dienstgeber verstößt gegen die Grundordnung bzw. verletzt Pflichten daraus

Die DiAG-MAV leitet dies an das Bischöfliche Ordinariat (Bischof/Generalvikar) weiter und bespricht dies auch in den DiAG-MAV Regionalsitzungen Ost.

Eure DiAG-MAV für das Bistum Magdeburg